Spruch des Monats
Die Zukunft,
die wir uns wünschen,
werden wir nur bekommen,
wir eine Vision von ihr haben.
Per Dalin
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern, ab dem 01.09.2018, für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36.Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 01.10.2015 geboren sind (BayFamGG).
Das Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit der Eltern, Krippenbesuch des Kindes oder ob das Kind in der Familie betreut wird.
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