Spruch des Monats
Das, was ist, das ist,
und erst wie ich damit umgehe,
ist mein Beitrag zum Leben.
Laotse, chinesischer Philosoph
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern, ab dem 01.09.2018, für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36.Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 01.10.2015 geboren sind (BayFamGG).
Das Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit der Eltern, Krippenbesuch des Kindes oder ob das Kind in der Familie betreut wird.
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